Immer wieder kommt es zwischen Vermieter und Mieter zu Streitigkeiten, wer die Beweislast bei Schimmelschäden hat. Es ist zu klären, ob der Schimmel durch Baumängel oder durch falsches Nutzerverhalten entstanden ist. Ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 10.10.2013 gab dem Mieter recht. Dieser hatte einen Teil der Miete einbehalten. Die komplette Fallschilderung findet man unter www.mietrechtsiegen.de Weiterlesen
Schimmel durch Baumängel oder Nutzerverhalten?
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