Schimmel durch Baumängel oder Nutzerverhalten?

Immer wieder kommt es zwischen Vermieter und Mieter zu Streitigkeiten, wer die Beweislast bei Schimmelschäden hat. Es ist zu klären, ob der Schimmel durch Baumängel oder durch falsches Nutzerverhalten entstanden ist. Ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 10.10.2013 gab dem Mieter recht. Dieser hatte einen Teil der Miete einbehalten. Die komplette Fallschilderung findet man unter www.mietrechtsiegen.de

BGH-Rechtsprechung zugunsten des Mieters

Zitat aus dem o.g. Artikel: „Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH WuM 2005, 5) obliegt dem Vermieter nach der sogenannten Gefahrkreistheorie der Beweis, dass der Schimmel und die Feuchtigkeitsschäden nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführen sind. Der Vermieter muss also den Beweis führen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass die Feuchtigkeitsschäden auf die Bausubstanz zurückzuführen sind und nicht etwa muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel auf die Bausubstanz zurückzuführen ist. Erst wenn der Vermieter diesen Beweis geführt hat, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist.“

2 Gedanken zu „Schimmel durch Baumängel oder Nutzerverhalten?

  1. Jim

    Wie werden denn Schimmelanalysen durchgeführt? Wir haben Schimmel im Bad. Ich hoffe, dass es kein schlimmer Schimmel ist. Hoffentlich bekommen wir die Feuchtigkeit aus dem Raum raus.

    Antworten

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